Technischer Datenschutz
Datenschutz schützt Persönlichkeitsrechte.
Im Anhang zu § 9 DSG-EKD werden technische und organisatorische Maßnahmen verlangt, die dazu dienen, schon auf der technischen Ebene einer Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts entgegenzuwirken.
In der Praxis führt die Umsetzung dieser Maßnahmen schnell in den Bereich der Datensicherheit.
Dass die Datensicherheit (siehe z.B. Wikipedia) gewährleistet ist, ist unabdingbare Voraussetzung für den Schutz der Persönlichkeitsrechte (1). Datenschutzbeauftragte müssen deshalb ein hinreichend hohes Niveau der Datensicherheit einfordern.
Das Eigeninteresse einer datenverarbeitenden Stelle an der Datensicherheit und die Forderungen nach § 9 DSG-EKD Anhang stimmen in der Praxis zum großen Teil überein. Datenschutz verlangt jedoch auch die Umsetzung der verbleibenden Differenz.
Datensicherheit und Datenschutz können in Personalunion wahrgenommen werden, wenn die betreffende Person kraft ihrer Persönlichkeit die Gewähr dafür bietet, die beiden unterschiedlichen Rollen sauber auseinander halten zu können.
Im Anhang zu § 9 DSG-EKD werden technische und organisatorische Maßnahmen verlangt, die dazu dienen, schon auf der technischen Ebene einer Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts entgegenzuwirken.
In der Praxis führt die Umsetzung dieser Maßnahmen schnell in den Bereich der Datensicherheit.
Dass die Datensicherheit (siehe z.B. Wikipedia) gewährleistet ist, ist unabdingbare Voraussetzung für den Schutz der Persönlichkeitsrechte (1). Datenschutzbeauftragte müssen deshalb ein hinreichend hohes Niveau der Datensicherheit einfordern.
Das Eigeninteresse einer datenverarbeitenden Stelle an der Datensicherheit und die Forderungen nach § 9 DSG-EKD Anhang stimmen in der Praxis zum großen Teil überein. Datenschutz verlangt jedoch auch die Umsetzung der verbleibenden Differenz.
Datensicherheit und Datenschutz können in Personalunion wahrgenommen werden, wenn die betreffende Person kraft ihrer Persönlichkeit die Gewähr dafür bietet, die beiden unterschiedlichen Rollen sauber auseinander halten zu können.
Fußnote 1
Der vielzitierte "Haker", der sich in ein fremdes EDV-System "einhakt" und mit den dort vorgefundenen Daten machen kann was er will, macht recht anschaulich, dass dabei zumindest ein hohes Risiko dafür entsteht, dass z.B. durch eine Veröffentlichung von Daten das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen beeinträchtigt wird.


