Datenschutzerklärung

Zweck

Durch eine aussagekräftige Datenschutzerklärung kann sich eine datenverarbeitende Stelle positiv hervorheben. Personen, die mit dieser Stelle zu tun haben, hilft eine solche Erklärung bei der Abschätzung, ob sie ein bestimmtes Maß an Vertrauen entgegenbringen oder eher vorsichtig agieren.
Eine Rechtspflicht dafür gibt es nicht. Das Bundesverfassungsgericht stellte im sog. Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 (siehe BfD-Info 1 Seite 11) jedoch nicht nur das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung fest, sondern verlangt auch, dass diesem durch Datenschutzbeauftragte und durch technisch-organisatorische Maßnahmen seitens der datenverarbeitenden Stellen Geltung verschafft wird.

Die Bereitschaft, Maßnahmen zu treffen, um dem Datenschutz gerecht zu werden, ist sehr unterschiedlich ausgeprägt.
Durch eine Datenschutzerklärung kann eine datenverarbeitende Stelle darlegen, das bei ihr dem nicht so ist.
Häufig ist es so, dass dann, wenn es bei einer Stelle an der Beachtung des Datenschutzes mangelt, es geht hier immerhin um die Beachtung geltenden Rechts, auch andere Bereiche eher fragwürdig gehandhabt werden.

Bereitstellung

Unter http://www.kirche-datenschutz.de/OPDSE/Datenschutzerklaerung.py steht eine Online-Datenschutzerklärung als Muster zur Verfügung.

Unter http://www.kirche-datenschutz.de/OPDSE/DatenschutzerklaerungOrg/Datenschutzerklaerung.shtml kann ausprobiert werden, wie Eingaben in die Online-Datenschutzerklärung getätigt werden können.

Stellen
der Landeskirche und Diakonie Württemberg wird auf Antrag unter http://www.kirche-datenschutz.de/Betriebsbeauftragte/xxx/Datenschutzerklaerung
kostenlos das Online-Verfahrensverzeichnis zur Verfügung gestellt (xxx ist der Name der Stelle und kann von dieser frei gewählt werden).
Dies gilt auch für die Datenschutzbeauftragten der Kirchenbezirke, um diesen die Möglichkeit zu geben, in ihrem Bereich die Erstellung einer Datenschutzerklärung für den Bezirk oder für bestimmte Stellen des Bezirks (z.B. Diakonische Bezirksstellen) zu organisieren.
Weitere Bereiche sind denkbar, etwa für evangelische Schulen.

Eigenschaften

  1. Die Online-Datenschutzerklärung kann im Browser ausgefüllt werden.
  2. Das Layout kann in unterschiedlichem Umfang auf die eigene Stelle adaptiert werden (siehe unter Anpassung).
  3. Die Datenschutzerklärung kann direkt oder mit einem Zugangsschutz (Benutzername, Kennwort) ins Internet gestellt werden. In letzterem Fall teilt man auskunftverlangenden Personen diese Zugangsdaten mit, z.B. per E-Mail.
  4. Es kann eingestellt werden, dass für Zugriffe auf die Datenschutzerklärung aus dem eigenen Netz Benutzername und Kennwort nicht eingegeben werden müssen.
  5. Mit den Buttons Zur Datenschutzerklärung bzw. Zur Dateneingabe kann zwischen beiden Darstellungen gewechselt werden.
  6. Die Eingaben können verteilt erfolgen. Beispielsweise kann der betriebliche Datenschutzbeauftragte die Eingaben nach seinem Kenntnisstand vornehmen und die Stellenleitung und IT-MitarbeiterInnen auffordern, diese zu ergänzen.
  7. Informationen zum Einsatz auf der eigenen Stelle werden unter Transfer bereitgestellt.

Anwenderverzeichnis

Die Anforderungen, insbesondere seitens der Europäischen Union, an die aufsichtführenden Stellen im Bereich des Datenschutzes steigen laufend.
Lediglich zu reagieren genügt beim heutigen Stand der Datenverarbeitung nicht mehr, um dem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung Geltung zu verschaffen, es muss, möglichst flächendeckend, agiert werden.

Zu diesem Zweck wird im Orientierungsplan ein Anwenderverzeichnis geführt. Dieses soll bis Mitte 2012 vollständig sein und einen Überblick darüber geben, welchen Stand der Datenschutz in der Evangelischen Landeskirche und Diakonie Württemberg hat.

In diesem Anwenderverzeichnis wird auch auf die Datenschutzerklärungen der Stellen verlinkt, die eine solche haben.

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Version 1.10 14.12.11
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