Anwenderverzeichnis
Zweck des Verzeichnisses:
Datenverarbeitende Stelllen, die die Datenschutzbestimmungen einhalten, müssen auch die Möglichkeit haben, dies öffentlich zu dokumentieren. Ein geeignetes Mittel dafür ist, dass solche Stellen in ein Verzeichnis aufgenommen werden.
Die Aufsicht zuständigen Datenschutzbeauftragten brauchen ein Mittel, um ihr Wächteramt (§ 19 DSG-EKD) flächendenkend wahrzunehmen, auch dafür bietet sich ein Verzeichnis an.
Ein solches Verzeichnis wird für die Landeskirche und Diakonie Württemberg seit Juni 2011 etabliert. Nach und nach wird bei allen Stellen in diesem Zuständigkeitsbereich der Stand ihres Datenschutzes erfragt.
Aufnahme in das Verzeichnis:
Die Aufnahme in dieses Verzeichnis erfolgt typischerweise in folgenden Schritten:
1. Die datenverarbeitende Stelle wird von der Aufsicht führenden Stelle angeschrieben mit der Bitte um Auskunft, in welcher Form sie den Anforderungen des Datenschutzes genügt.
Datenverarbeitende Stelllen, die die Datenschutzbestimmungen einhalten, müssen auch die Möglichkeit haben, dies öffentlich zu dokumentieren. Ein geeignetes Mittel dafür ist, dass solche Stellen in ein Verzeichnis aufgenommen werden.
Die Aufsicht zuständigen Datenschutzbeauftragten brauchen ein Mittel, um ihr Wächteramt (§ 19 DSG-EKD) flächendenkend wahrzunehmen, auch dafür bietet sich ein Verzeichnis an.
Ein solches Verzeichnis wird für die Landeskirche und Diakonie Württemberg seit Juni 2011 etabliert. Nach und nach wird bei allen Stellen in diesem Zuständigkeitsbereich der Stand ihres Datenschutzes erfragt.
Aufnahme in das Verzeichnis:
Die Aufnahme in dieses Verzeichnis erfolgt typischerweise in folgenden Schritten:
1. Die datenverarbeitende Stelle wird von der Aufsicht führenden Stelle angeschrieben mit der Bitte um Auskunft, in welcher Form sie den Anforderungen des Datenschutzes genügt.
Es ist nicht zwingend, genau wie im Orientierungsplan dargelegt zu agieren. Allerdings muss aufgezeigt werden, dass das eigene Vorgehen dazu gleichwertig ist.
2. Die angeschriebene Stelle macht eine Zusage, ihren Datenschutz entsprechend dem Orientierungsplan oder gleichwertig zu realisieren.
3. Die angeschriebene Stelle teilt mit, welche Bestandteile des Orientierungsplans von ihr bereits realisiert wurden. Diese Angaben werden in das Verzeichnis übernommen.
4. Die angeschriebene Stelle teilt mit, wenn weitere Bestandteile realisiert wurden. Ihr Verzeichniseintrag wird entsprechend aktualisiert.
5. Die Angaben im Verzeichnis sind:
6. Die Datumsangaben sind für die Positionierung im Verzeichnis entscheidend.
3. Die angeschriebene Stelle teilt mit, welche Bestandteile des Orientierungsplans von ihr bereits realisiert wurden. Diese Angaben werden in das Verzeichnis übernommen.
4. Die angeschriebene Stelle teilt mit, wenn weitere Bestandteile realisiert wurden. Ihr Verzeichniseintrag wird entsprechend aktualisiert.
5. Die Angaben im Verzeichnis sind:
- Zusage der Umsetzung - Datum (Jahr)
- Umsetzung der Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten - Datum (Jahr)
- Umsetzung Verpflichtung auf die Wahrung des Datengeheimnisses - Datum (Jahr)
- Umsetzung Datenschutzschulung - Datum (Jahr)
- Umsetzung Verfahrensverzeichnis - Datum (Jahr)
- Umsetzung Risikoabschätzungstabelle - Datum (Jahr)
- Umsetzung Datenschutzerklärung - Datum (Jahr)
6. Die Datumsangaben sind für die Positionierung im Verzeichnis entscheidend.


